Service
Nachforschungen nach Konten, Depots und Schließfächern
Im Auftrag der Erben oder anderer nachforschungsberechtigter Personen sucht der Bankenverband im Rundschreibenverfahren bei den angeschlossenen privaten Banken nach Vermögenswerten, wenn die Bankverbindung des Erblassers unbekannt ist.
Dazu ist ein schriftlicher Auftrag sowie zum Nachweis der Erbberechtigung ein Erbschein oder das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk (Kopie reicht aus) erforderlich. Sofern ein/e amtliche/r Betreuer/in bestellt wurde, muss eine beglaubigte Kopie des Betreuerausweises eingereicht werden.
Darüber hinaus werden die nachstehenden persönlichen Daten des Erblassers benötigt:
Die Nachforschungen sind eine Dienstleistung des Bankenverbandes Hamburg e.V. und für die Anfragenden kostenlos. Bei positiven Feststellungen werden die Anfragenden auf direktem Wege durch das/die entsprechende/n Institut/e benachrichtigt.
Im Auftrag der Erben oder anderer nachforschungsberechtigter Personen sucht der Bankenverband im Rundschreibenverfahren bei den angeschlossenen privaten Banken nach Vermögenswerten, wenn die Bankverbindung des Erblassers unbekannt ist.
Dazu ist ein schriftlicher Auftrag sowie zum Nachweis der Erbberechtigung ein Erbschein oder das Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk (Kopie reicht aus) erforderlich. Sofern ein/e amtliche/r Betreuer/in bestellt wurde, muss eine beglaubigte Kopie des Betreuerausweises eingereicht werden.
Darüber hinaus werden die nachstehenden persönlichen Daten des Erblassers benötigt:
- Vor- und Zuname (ggf. Geburtsname), gültige bzw. letzte Anschrift, Geburts- und Sterbedatum.
Die Nachforschungen sind eine Dienstleistung des Bankenverbandes Hamburg e.V. und für die Anfragenden kostenlos. Bei positiven Feststellungen werden die Anfragenden auf direktem Wege durch das/die entsprechende/n Institut/e benachrichtigt.