Einlagensicherung
Seit 1976 sind die Kundeneinlagen bei den privaten Banken umfassend gesichert. Der beim Bundesverband deutscher Banken gebildete Einlagensicherungsfonds schützt Einlagen einschließlich Zinsen für jeden einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Geschützt sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Der Schutz gilt für Privatpersonen ebenso wie für Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen. Selbst bei sehr kleinen Banken mit einem Eigenkapital von beispielsweise 5 Mio. € sind somit 1,5 Mio. € pro Einleger voll gesichert. Die meisten Banken verfügen jedoch über ein weitaus höheres Eigenkapital.
Es besteht die Möglichkeit, die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken, die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken, abzufragen, und zwar
über das Internet auf der Webseite des Bundesverbandes deutscher Banken
oder schriftlich:
Bundesverband deutscher Banken e. V.
Postfach 040307
10062 Berlin.
Auf der entsprechenden Webseite des Bundesverbandes deutscher Banken können zugleich Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung" eingesehen werden.
Die Einlagen bei Instituten, die nicht dem Einlagensicherungsfonds angehören, sind seit 1998 gesetzlich geschützt. Gesichert sind dabei 90 Prozent der jeweiligen Einlage, max. 20.000 Euro pro Kunde.